Wir besprechen wann gute Erhaltungsaufwendungen und böse Herstellungskosten vorliegen sollen. Wird der Werbungskostenabzug versagt, weil der Aufwand als Herstellungskosten beurteilt wird, dann hat das für die Vermieter und Investor erhebliche finanzielle Nachteile. Auch besteht ein erhebliches Risiko für Vermieter, weshalb eine gesetzliche Neuregelung erforderlich ist.