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Ehegattensplittung vs. fiktives Realsplitting. Mehrsteuern für die Ehegatten und verschwiegene Negativfolgen

Stefan Mücke

12.4.2026

Der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will das Ehegattensplitting abschaffen. Nach seinen Reformvorschlägen zur Abschaffung der Steuerklassen III und V und einem modifizierten Faktorverfahren bei den Steuerklassen IV/IV in 2023 sollte das Ehegattensplitting unberührt und erhalten bleiben. Die Reform der Steuerklassen ist bis heute nicht erfolgt und jetzt soll entgegen bisheriger Aussagen das Ehegattensplitting abgeschafft werden.

Die Abschaffung des Ehegattensplittings soll nur Neu-Ehen betreffen. Es darf allerdings bezweifelt werden, wie lange Bestands-Ehen die Vorteile aus dem Splittingverfahren nutzen können. Die Abschaffung des Ehegattensplittings auch für Bestands-Ehen lässt Steuermehreinnahmen von 20 bis 25 Milliarden Euro erwarten.

Grund für die Gesetzesänderung soll sein, weil das Ehegattensplitting “ein Steuersystem aus dem letzten Jahrhundert sei”, das Fehlanreize schaffe und vor allem Frauen in der Teilzeitfalle hielte. Diese Begründung, die auch von Sozialverbänden geteilt wird, ist zweifelhaft.

Die Streichung des Ehegattensplittings führt zu steuerlichen Mehreinnahmen für den Staat und damit zu zusätzlichen Belastungen bei den Ehegatten und hat weiterreichende negative Folgen, die der Bundesfinanzminister verschweigt und m. E. die Altersarmut von Frauen erhöht!

Das von Herrn Klingbeil alternativ vorgeschlagene fiktive Realsplitting mildert zwar die Negativfolgen ab, führt aber trotzdem zu Steuererhöhungen und lässt die anderen Negativfolgen unberührt.

Unser Video vom 12. April 2026:

Ergänzende Berechnung. Ehemann und Ehefrau erzielen jeweils ein zvEinkommen von 40.000 EUR (Familieneinkommen 80.000 EUR). Wenn das Einkommen der Ehefrau entfällt und das Familieneinkommen fortan 40.000 EUR beträgt verringert sich die Steuerbelastung von 7.209 EUR (pro Person) auf 3.140 EUR (für die Ehegattengemeinschaft). Bei Wegfall des Ehegattensplitting würde die Steuerbelastung für den Einkommens-Ehegatten 7.209 EUR betragen (Mehrsteuern 4.069 EUR). Beim fiktiven Realsplitting beträgt die Steuerbelastung der Ehefrau 223 EUR und die Steuerbelastung des Ehemanns 3.169 EUR (Steuerbelastung der Ehegattengemeinschaft); die Steuermehrbelastung beträgt in diesem Fall “nur” 200 EUR.

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