“Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung”, so lautet die Überschrift der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 2.7. 2026. Die das Steuerrecht betreffende Beschlüsse sind:
- Anhebung Grundfreibetrag
- Anhebung Kinderfreibetrag
- Anhebung Kindergeld
- Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag
- Anhebung Pauschalsteuersatz von Minijobs von bisher 2% auf 5 %
- Absetzung der Handwerkerleistungen nur noch mit 15% statt 20%
- Verschiebung der Reichensteuer (45 %) ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR
- Einführung der Reichensteuer Plus (47 %) ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR