Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich unabhängig von der Ausstellung einer Rechnung. Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, dann ist der Vorsteuerabzug nur möglich, wenn die Rechnung alle notwendigen Rechnungsangaben enthält. Aber auch für den Rechnungsaussteller kann es notwendig sein, dass die Rechnung alles Rechnungsangaben enthält.