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Das Aktivrentengesetz überrascht mit einem Steuerfreibetrag von 24.000 EUR, gestaltet für Alt & Jung
Nicht nur für Rentner! Die neue Aktivrente bringt ab 1.1.2026 Steuerbefreiung von 24.000 EUR pro Jahr für Jung & Alt.
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Stromkostenerstattung beim E-Dienstwagen; neue Strompreispauschale ab 2026
Mit dem BMF-Schreiben vom 11.11.2025 hat das Bundesfinanzministerium überraschend die bis 2030 vorgesehene pauschale Erstattungsmöglichkeit für Stromkosten ab dem 1.1.2026 aufgehoben und eine neue Strompreispauschale eingeführt.
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Das Aktivrentengesetz überrascht mit einem Steuerfreibetrag von 24.000 EUR, gestaltet für Alt & Jung
Nicht nur für Rentner! Die neue Aktivrente bringt ab 1.1.2026 Steuerbefreiung von 24.000 EUR pro Jahr für Jung & Alt.
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Nachfolge
Gestaltungsmöglichkeiten beim Vorbehaltsnießbrauch
Der Nießbrauch sichert dem Übergeber die Nutzung und die Erträge aus dem übertragenen Vermögen und mindert die Schenkungssteuerbelastung. Der Vorbehaltsnießbrauch ist damit ein optimales Instrument in der Gestaltungspraxis.
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Bewirtungskosten als Betriebsausgaben
Essen ist eigentlich Privatsache. Bei betrieblicher Veranlassung können Bewirtungen als Betriebsausgaben gewinn- und steuermindernd berücksichtigt werden. Was sind die Voraussetzungen und welche Fallstricken sind zu beachten?
Gewerbe
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Umsatzsteuer
Notwendige Rechnungsangaben
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich unabhängig von der Ausstellung einer Rechnung. Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, dann ist der Vorsteuerabzug nur möglich, wenn die Rechnung alle notwendigen Rechnungsangaben enthält. Aber auch für den Rechnungsaussteller kann es notwendig sein, dass die Rechnung alles Rechnungsangaben enthält.
Gewerbe
neues Abzugsverbot für Bewirtungskosten
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit amtlichen Schreiben vom 19. November 2025 zur Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten geäußert und verschärft die Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug gegenüber den Unternehmern. Die gleichen Grundsätze dürften für Kosten gelten, die im Rahmen einer Unternehmensbewertung anfallen. Lassen Erben durch einen Gutachter Gesellschaftsanteile bewerten um im Rahmen einer Erbauseinandersetzung den zutreffenden Kaufpreis zu ermitteln, liegen für den “weichenden” Erben und Gesellschafter, der seinen Anteil entgeltlich an einen Miterben veräußert, ebenfalls keine Veräußerungskosten vor.
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