Häuser oder Wohnungen sollten planmäßig und nicht ungeplant im Erbfall auf die nächste Generation übergehen. Die Übertragung kann durch einen Kaufvertrag oder als Schenkung erfolgen. Das Grundstück kann auch mit Auflagen (Schuldübernahme oder Nießbrauchsbelastungen) übertragen werden.
Inhalt des Steuerfokus zu den Grundstücksübertragungen:
- Verkaufen oder Schenken
- Schenkungsteuer
- Gestaltungen mit Nießbrauchsrechte und Nießbrauchsbelastungen
- Steuervorteile bei entgeltlichen Übertragungen (AfA-Stepup ua.)
- Familienheim
- Rückforderungsrechte
- Grunderwerbesteuer