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10-Jahresfristen bei Grundstücksübertragungen

Stefan Mücke

11.1.2026

Bei der (unentgeltlichen) Übertragungen wird grundsätzlich als erstes oder nur die 10-Jahresfrist für den persönlichen Freibetrag bei der Schenkungsteuer und Erbschaftssteuer gedacht; der persönliche Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 EUR, für Ehegatten 500.000 EUR. Bei der Übertragung sind auch andere 10-Jahresfristen oder auch kürzere Fristen zu beachten.

Wir besprechen in unserem Youtube-Video vom 11. Januar 2026 verschiedene zu beachtende Fristen.

Preis:

15 EUR

13 Seiten

STEUERFOKUS zu Grundstücksübertragungen

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