Artikel drucken
Artikel drucken

Gestaltungsmöglichkeiten beim Vorbehaltsnießbrauch

Vermögen und Grundstücke können mit Nießbrauchsvorbehalt übertragen werden. Vorteil ist, dass z. B. die Immobilie zu Lebzeiten übertragen wird, sich keine wirtschaftliche Einschnitte oder Veränderungen ergeben und Schenkungsteuer gespart werden kann. Der Nießbrauchsvorbehalt ist also nicht nur ein Steuergestaltungsinstrument sondern häufig auch wirtschaftlich sinnvoll.

Stefan Mücke

19.12.2025

Der Nießbrauch an Grundstücken findet seine gesetzliche Grundlage in §§ 1030 ff. BGB. Für den Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen gelten die §§ 1068 ff. BGB. Mit dem Nießbrauch kann wirtschaftlichen Interessen umgesetzt werden und dient häufig als Steuergestaltungsinstrument.

Beim sog. Vorbehaltsnießbrauch im Rahmen einer Grundstücks-/Vermögensübertragung wird das rechtliche Eigentum z. B. auf das Kind übertragen und die Nutzung (Mieterträge) zurückbehalten. Wirtschaftlich betrachtet soll sich bei der Übertragung unter Nießbrauchsvorhalt nichts ändern. Der Vorbehaltsnießbrauch vermindert den Wert der Schenkung und spart Schenkungsteuer. Die Einkünfte werden grundsätzlich – wie bisher – vom Übertragenden erzielt und müssen von ihm in der Einkommensteuer versteuert werden.

Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt haben auch zivilrechtliche und  Folgen. So lassen sich Zugewinnausgleichsansprüche oder Pflichtteilsansprüche durch Schenkungen mindern. Sozialrechtlich ist zu beachten, dass Sozialträger Schenkungen zurückfordern können, z. B. bei Heimunterbringung des Schenkers.

Inhalt des Steuerfokus zum Vorbehaltsnießbrauch:

  • Ziele und Vorteile
  • Ausgangsbeispiel
  • Bewertung der Nießbrauchsbelastung
  • unentgeltlicher Nießbrauch, Entgelt?
  • Steuerbefreiung bei vermieteten Wohngrundstücken (§ 13d ErbStG)
  • Nießbrauchsvericht
  • Ablösung von Nutzungsrechten und Schulden
  • Grundstückskauf durch Nießbrauchsberechtigten
  • Vermietungseinkünfte beim Nießbrauch (direktes Eigentum)
  • Vermietungseinkünfte beim Nießbrauch (vermögensverwaltende PersG)
  • Steuerfalle beim Betriebsvermögen
  • Nießbrauchsbestellung bei Ehegatten
  • Pflichtteilsergänzung
  • Verarmung und Sozialhilfe

kostenfreier Download:
BMF-Schreiben vom 21. Oktober 2025 zur Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2026 hier

Fundstellen:
BMF-Schreiben vom 30.9.2013 zur Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Preis:

20 EUR

13 Seiten

STEUERFOKUS zum Vorbehaltsnießbrauch

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Vermögensnachfolge erfolgte bisher unentgeltlich unter Nießbrauchsvorbehalt. Modern ist heute jedoch der Verkauf des Grundstücks um einen AfA-Stepup zu realisieren.

Stefan Mücke

21.12.2025

Der Bundesfinanzhof hat die Fragen zum Begünstigungstransfer durch Nachlassteilung und die Versagung der Steuerbefreiung bei GbR-Konstruktionen geklärt.

Stefan Mücke

7.12.2025

In der Schenkungsteuer ist das Familienheim begünstigt. Die Begünstigung gilt im Todesfall und auch zu Lebzeiten. Die sachliche Steuerbefreiung kann daher ideal bei der Steuergestaltung eingesetzt werden.

Stefan Mücke

6.12.2025

Ihre Nachricht an den Steuerfokus.