Der Nießbrauch an Grundstücken findet seine gesetzliche Grundlage in §§ 1030 ff. BGB. Für den Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen gelten die §§ 1068 ff. BGB. Mit dem Nießbrauch kann wirtschaftlichen Interessen umgesetzt werden und dient häufig als Steuergestaltungsinstrument.
Der steuerliche Fokus bei Nießbrauchsgestaltungen liegt bei der Gestaltung von Schenkungsteuer (Erbschaftsteuer) und Einkommensteuer.
Durch den sog. Zuwendungsnießbrauch können elegant (auch zeitlich befristet) Einkünfte auf Kinder übertragen werden und hierdurch steuerliche Grundfreibeträge genutzt werden. Die Kinder können hierdurch Vermögen durch steuerfreien Einkommen (oder niedrig besteuerndes Einkommen) aufbauen, das z. B. später für die Ausbildung benötigt wird. Die Einräumung des Zuwendungsnießbrauches ist eine Schenkung die Schenkungsteuerpflichtig ist.
Beim sog. Vorbehaltsnießbrauch im Rahmen einer Grundstücks-/Vermögensübertragung wird das rechtliche Eigentum z. B. auf das Kind übertragen und die Nutzung (Mieterträge) zurückbehalten. Der Vorbehaltsnießbrauch vermindert den Wert der Schenkung und spart Schenkungsteuer. Die Einkünfte werden grundsätzlich – wie bisher – vom Übertragenden erzielt und müssen von ihm versteuert werden.
Inhalt des Steuerfokus zum Vorbehaltsnießbrauch:
- Ziele und Vorteile
- Ausgangsbeispiel
- Bewertung der Nießbrauchsbelastung
- unentgeltlicher Nießbrauch, Entgelt?
- Steuerbefreiung bei vermieteten Wohngrundstücken (§ 13d ErbStG)
- Nießbrauchsvericht
- Ablösung von Nutzungsrechten und Schulden
- Grundstückskauf durch Nießbrauchsberechtigten
- Vermietungseinkünfte beim Nießbrauch (direktes Eigentum)
- Vermietungseinkünfte beim Nießbrauch (vermögensverwaltende PersG)
- Steuerfalle beim Betriebsvermögen
- Nießbrauchsbestellung bei Ehegatten
- Pflichtteilsergänzung
- Verarmung und Sozialhilfe
kostenfreier Download:
BMF-Schreiben vom 21. Oktober 2025 zur Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2026 hier
Fundstellen:
BMF-Schreiben vom 30.9.2013 zur Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung