Bei der (unentgeltlichen) Übertragungen wird grundsätzlich als erstes oder nur die 10-Jahresfrist für den persönlichen Freibetrag bei der Schenkungsteuer und Erbschaftssteuer gedacht; der persönliche Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 EUR, für Ehegatten 500.000 EUR. Bei der Übertragung sind auch andere 10-Jahresfristen oder auch kürzere Fristen zu beachten.
Wir besprechen in unserem Youtube-Video vom 11. Januar 2026 verschiedene zu beachtende Fristen.