Artikel drucken
Artikel drucken

Notwendige Rechnungsangaben

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich unabhängig von der Ausstellung einer Rechnung. Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, dann ist der Vorsteuerabzug nur möglich, wenn die Rechnung alle notwendigen Rechnungsangaben enthält. Aber auch für den Rechnungsaussteller kann es notwendig sein, dass die Rechnung alles Rechnungsangaben enthält.

Stefan Mücke

In Kürze erscheint der Blogbeitrag über die notwendigen Rechnungsangaben

Bei den Rechnungsangaben ist zu unterscheiden zwischen Kleinbetragsrechnungen und Rechnungen über 250 EUR. Die Rechnungsangaben ergeben sich aus § 14 Abs. 4 UStG und § 33 UStDV.

Das könnte Sie auch interessieren:

Ihre Nachricht an den Steuerfokus.