Holdingstruktur und warum?
Bei einer Holdingstruktur werden die Anteile an der Betriebs-GmbH nicht von der natürlichen Person (oder Personen) gehalten, sondern von einer zwischengeschalteten GmbH (Holding GmbH). Bei einer “Einmann-Struktur” hält die natürliche Person 100 % der Anteile an der Holding-GmbH und die Holding-GmbH ist 100%iger Gesellschafter der Betriebs-GmbH.
Eine Holdingstruktur ist häufig aus steuerlichen Gründen motiviert. Der grundsätzliche Steuervorteil aus der Steuerpflicht der GmbH (Trennungsprinzip) und dem typisierenden Unternehmenssteuersatz von 30 % (16 % Körperschaftsteuer inkl. SolZ und 14 % Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 400 %) schwindet, wenn Gewinne an den oder die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die Gewinnausschüttung unterliegt der 25%ige Kapitalertragsteuer (zzgl. SolZ).
Steuervorteile konkret
Werden von der Betriebs-GmbH 100.000 EUR an eine natürliche Person ausgeschüttet, beträgt der Kapitalertragsteuerabzug (inkl. SolZ) 26.375 EUR und der Auszahlungsbetrag (Nettodividende) 73.625 EUR. Ist Gesellschafter der Betriebs-GmbH eine Holding-GmbH, dann beträgt die Steuerbelastung nur 1,5 % (1.500 EUR), weil die Gewinnausschüttung im Ergebnis zu 95 % steuerfrei ist (steuerpflichtig 5 % von 100.000 EUR = 5.000 EUR x 30 % = 1.500 EUR).
Einer Holding-GmbH steht nach einer Gewinnausschüttung von 100.000 EUR für Investitionen 98.500 EUR – einer natürlichen Person 73.625 EUR zu Verfügung – Vorteil 24.875 EUR.
Steuerfreie Veräußerungsgewinne
Verkauft die Holding-GmbH später die Anteile an der Betriebs-GmbH, dann sind auch Gewinne aus der Anteilsveräußerung zu 95 % steuerfrei. Der Holding-Gesellschafter kann entscheiden, ob er Investitionen in Sachanlagen oder neue Beteiligungen in der Holding ausführt (1,5% Steuerbelastung) oder ob die Holding GmbH Gewinne an den Gesellschafter zum privaten Verbrauch oder privaten Investitionen ausschüttet. Der Zeitpunkt der Besteuerung lässt sich bestimmen.
Anders als bei einer Betriebs-GmbH mit Haftungsrisiken besteht bei Holding-GmbHs auch die Möglichkeit, Gelder darlehensweise an den Gesellschafter zu überlassen.
Nachteile der Holding GmbH
Nicht jeder benötigt eine Holdingstruktur. Bei der Einzelfallprüfung müssen die jährlichen Verwaltungskosten der GmbH (für IHK-Beitrag, Abschluss und Steuererklärungen) ab ca. 1.500 EUR und der zusätzlich Steuerbelastung bei der GmbH von 1,5 % einbezogen werden. Eine Holding-GmbH ist wenn keine hohen Veräußerungsgewinne erwartet werden immer dann abzulehnen, wenn der Gesellschafter Gewinne der Betriebs-GmbH private verbrauchen möchte und Gewinnausschüttungen unmittelbar durch die Holding-GmbH erfolgen.