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Grundlageninformationen

Vorteile der GmbH und die richtige Gründung

Stefan Mücke

24.07.2026

 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bietet zwei Vorteile:

  1. Die GmbH schützt das Privatvermögen (asset-protection).
  2. Die GmbH ist selbst steuerpflichtig und bietet steuerliche Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten.

Bei der GmbH gilt zivilrechtlich und steuerrechtlich das Trennungsprinzip.

Zivilrechtliche Betrachtung

Die GmbH ist eine juristische Person, sie ist Rechtsträger und hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden (§ 13 Abs. 1 GmbHG). Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG).

Haftung. Häufig wird behauptet, dass Gegenüber den Gläubigern nur mit 25.000 EUR (dem Mindest-Stammkapital) gehaftet wird. Das ist falsch. Den Gläubigern steht das gesamte Gesellschaftsvermögen als Haftmasse zur Verfügung. Die Haftmasse besteht aus allen Vermögenswerten die der GmbH gehört und umfasst sämtliche Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Anlagen, Forderungen gegenüber Kunden, Bankguthaben ua. Werden die Gewinne der GmbH nicht ausgeschüttet, so erhöht sich jedes Jahr die Haftmasse gegenüber den Gläubigern und das Risiko, bei einer wirtschaftlichen Schieflage, bereits Verdientes wieder zu verlieren.

Ergebnisverwendung (Gewinnausschüttung). Die Gesellschafter können die Gewinne der Gesellschaft ausschütten (§ 29 GmbHG). Durch eine Ausschüttung wird die Haftmasse verkleinert und die verdienten Gewinne vor dem Zugriff gesichert. Aus Haftungsgründen empfehlen sich regelmäßige Gewinnausschüttungen. Die Gewinnausschüttung erfolgt grundsätzlich nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile (Beteiligungsquoten). Es empfiehlt sich abweichend vom Gesetz Regelungen für disquotale oder gespaltene Gewinnausschüttungen in die Satzung aufzunehmen.

Darlehen statt Gewinnausschüttung? Häufig ist anzutreffen, dass die Gesellschafter lieber ein Darlehen von der “eigenen” GmbH um die Ausschüttungsbelastung zu vermeiden. Ein solches Gesellschaftsdarlehen ist grundsätzlich risikobehaftet und kann zur wirtschaftlichen/privaten Katastrophe führen.

Steuerliche Betrachtung

Die GmbH ist selbst steuerpflichtig. Anders ist dies beim Einzelunternehmer oder bei einer Personengesellschaft; hierbei werden die Gewinne grundsätzlich durch den Unternehmer oder die Personengesellschafter besteuert (sog. Transparenzprinzip). Bei der GmbH kann mit einer typisierenden Steuerbelastung von 30 % gerechnet werden (1. Steuerstufe; 16 % Körperschaftsteuer inkl. SolZ und 14 % Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 400 %). Der Körperschaftsteuersatz beträgt (ohne SolZ) 15 % und senkt sich ab 2028 jährlich um 1 % bis 2032 auf 10 % ab. Die GmbH-Gewinne unterliegen damit – bis eine Gewinnausschüttung erfolgt – einer niedrigeren Steuerbelastung als beim Einzelunternehmer/Personengesellschafter mit Spitzensteuersatz 42 % oder Reichensteuer 45/47% jeweils zzgl. Solidaritätszuschlag.

Der Steuervorteil entfällt, wenn die GmbH Gewinne an die Gesellschafter ausschüttet (2. Steuerstufe). Bei der Gewinnausschüttung ist Kapitalertragsteuer von 25 % (zzgl. SolZ) einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Gewinnausschüttung hat den zivilrechtlichen Vorteil die Gewinne in das Privatvermögen zu überführen und zu sichern, ist aber verbunden mit dem Nachteil, dass die Ausschüttungsbelastung mit Kapitalertragsteuer herzustellen ist.

Der Vorteil aus der niedrigeren Unternehmenssteuerbelastung bei der GmbH ist grundsätzlich nur auf Zeit. Beim Steuerbelastungsvergleich muss neben der Zeit bis zur Gewinnausschüttung auch der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde berücksichtigt werden; zum Steuerbelastungsvergleich ↗️.

Holdingsstruktur

Durch eine Holdingstruktur, kann die 2. Steuerstufe (Ausschüttungsbelastung) ausgesetzt werden, Gewinne den Gläubigern entzogen und Investitionen quasi aus steuerfreien Gewinnausschüttungen erfolgen. Beim Verkauf der Betriebs-GmbH ist der Gewinn quasi steuerfrei. Den Vorteilen stehen insbesondere Verwaltungskosten gegenüber und der Steuerbelastung bei der GmbH von 1,5% gegenüber, wieso wir von “quasi steuerfrei” reden. Informationen zur Holding ↗️

 

 

Preis:

25 EUR

Checkliste zur GmbH-Gründung

Die Checkliste zeigt die zivilrechtlichen und steuerlichen Vorteile der GmbH, was bei der Satzung zu berücksichtigen ist und wie Sie richtig gründen & typische Fehler vermeiden.

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Stefan Mücke

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