Erbschaftsteuerreform 2026. Die Reformvorschläge der SPD liegen vor. “Fair” – für wen?

Die Reform der Erbschaftsteuer ist lange überfällig. Überfällig schon deshalb, weil die persönlichen Freibeträge seit 2009 gelten und die Werte trotz der Geldentwertung durch die Inflation nicht angepasst wurden. Die Reform will sich aber nicht darauf beschränken Beträge anzupassen, mit der Reform soll die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer grundsätzlich und umfassend geändert werden. SPD-Erbschaftsteuerreform vom 13.1.2026 […]

Der Nießbrauch im Überblick

Der Nießbrauch an Grundstücken findet seine gesetzliche Grundlage in §§ 1030 ff. BGB. Für den Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen gelten die §§ 1068 ff. BGB. Mit dem Nießbrauch kann wirtschaftlichen Interessen umgesetzt werden und dient häufig als Steuergestaltungsinstrument. Der steuerliche Fokus bei Nießbrauchsgestaltungen liegt bei der Gestaltung von Schenkungsteuer (Erbschaftsteuer) und Einkommensteuer. Durch den sog. Zuwendungsnießbrauch […]

10-Jahresfristen bei Grundstücksübertragungen

Bei der (unentgeltlichen) Übertragungen wird grundsätzlich als erstes oder nur die 10-Jahresfrist für den persönlichen Freibetrag bei der Schenkungsteuer und Erbschaftssteuer gedacht; der persönliche Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 EUR, für Ehegatten 500.000 EUR. Bei der Übertragung sind auch andere 10-Jahresfristen oder auch kürzere Fristen zu beachten. Wir besprechen in unserem Youtube-Video vom 11. Januar […]

Steuerfokus zu Grundstücksübertragungen

Häuser oder Wohnungen sollten planmäßig und nicht ungeplant im Erbfall auf die nächste Generation übergehen. Die Übertragung kann durch einen Kaufvertrag oder als Schenkung erfolgen. Das Grundstück kann auch mit Auflagen (Schuldübernahme oder Nießbrauchsbelastungen) übertragen werden. Inhalt des Steuerfokus zu den Grundstücksübertragungen: Verkaufen oder Schenken Schenkungsteuer Gestaltungen mit Nießbrauchsrechte und Nießbrauchsbelastungen Steuervorteile bei entgeltlichen Übertragungen […]

Gestaltungsmöglichkeiten beim Vorbehaltsnießbrauch

Vermögen und Grundstücke können mit Nießbrauchsvorbehalt übertragen werden. Vorteil ist, dass z. B. die Immobilie zu Lebzeiten übertragen wird, sich keine wirtschaftliche Einschnitte oder Veränderungen ergeben und Schenkungsteuer gespart werden kann. Der Nießbrauchsvorbehalt ist also nicht nur ein Steuergestaltungsinstrument sondern häufig auch wirtschaftlich sinnvoll.

Kettenschenkungen, ein Dorn im Auge der Finanzverwaltung

Wenn das Vermögen bei Ehegatten nicht gleichmäßig verteilt ist oder wenn die Beziehung zwischen Schenker und Beschenkten weiter entfernt ist, können sog. Kettenschenkungen erfolgen, um persönliche Freibeträge zu nutzen und steuerbegünstigt Vermögen zu übertragen. Dem Fiskus sind Kettenschenkungen ein Dorn im Auge.

Freies Widerrufsrecht und Rückforderungsklauseln

Geschenkt ist geschenkt. Häufig sind Vermögensübertragungen steuerlich motiviert. Es gibt aber auch andere Beweggründe, um Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen. Soll die Schenkung später freiwillig rückgängig gemacht werden, dann wird die ursprüngliche Schenkung nicht aufgehoben, sondern die Rückgängigmachung ist eine weitere, zweite Schenkung in umgekehrter Richtung. Das Gesetz nennt aber auch Gründe für eine Rückforderung (gesetzliche Rückforderung). Rückforderungen können auch vertraglich vereinbart werden (vertragliche Rückforderungsansprüche). Wird die Schenkung aufgrund eines bestehenden gesetzlichen oder vertraglichen Rückforderungsanspruches rückgängig gemacht, dann liegt keine “Rückschenkung” vor.

Steuervorteile beim Ehegatten-Familienheim nutzen

In der Schenkungsteuer ist das Familienheim begünstigt. Die Begünstigung gilt im Todesfall und auch zu Lebzeiten. Die sachliche Steuerbefreiung kann daher ideal bei der Steuergestaltung eingesetzt werden.

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