BMF-Schreiben vom 26.1.2026 zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und nachträglichen Herstellungskosten

Wir besprechen wann gute Erhaltungsaufwendungen und böse Herstellungskosten vorliegen sollen. Wird der Werbungskostenabzug versagt, weil der Aufwand als Herstellungskosten beurteilt wird, dann hat das für die Vermieter und Investor erhebliche finanzielle Nachteile. Auch besteht ein erhebliches Risiko für Vermieter, weshalb eine gesetzliche Neuregelung erforderlich ist. Download: BMF-Schreiben vom 26.1.2026 ↗️

Erhaltungsaufwand vs. Anschaffungs- oder (nachträglicher) Herstellungskosten

Erhaltungsaufwendungen können im Zeitpunkt der Zahlung abgesetzt werden und führen zu einer sofortigen Steuerminderung. Demgegenüber können Investitionskosten (Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder nachträgliche Herstellungskosten) nur über die Absetzung für Abnutzung (AfA) steuermindernd berücksichtigt werden. Die Frage, ob sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen vorliegen hat daher erhebliche praktische Bedeutung; die steuerliche Entlastung für Investitionskosten kann sich auf bis zu 50 […]

YouTube: Klingbeil kippt mit BMF-Schreiben vom 1.12.2025 plötzlich das Restnutzungsdauer-Gutachten

Das Bundesfinanzministerium hat mit BMF-Schreiben vom 1.12.2025 überraschend das BMF-Schreiben vom 22.2.2023 und die darin befindlichen Regelungen über das Restnutzungsdauer-Gutachten zum Nachweis der (kürzeren) tatsächlichen Nutzungsdauer aufgehoben. Ausgehend von den möglichen AfA-Arten für Gebäude (lineare AfA, degressive AfA, Sonder-AfA für Mietwohnneubau § 7b EStG) besprechen wir die Restnutzungs-AfA oder Nutzungsdauer-AfA (§ 7 Abs. 4 Satz […]

Restnutzungs-AfA, die Gebäudeabschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer

Immobilieninvestoren und Vermieter mindern die steuerpflichtigen Einkünfte aus der Vermietung durch die Absetzung für Abnutzung (AfA). Bei der Anschaffung einer gebrauchten Immobilie steht (1) regelmäßig die lineare AfA mit den gesetzlichen festen AfA-Sätzen oder (2) bei Nachweis einer kürzen tatsächlichen Nutzungsdauer die Restnutzungs-AfA zu Verfügung. lineare Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 4 Satz 1 EStG) Bei […]

Der Nießbrauch im Überblick

Der Nießbrauch an Grundstücken findet seine gesetzliche Grundlage in §§ 1030 ff. BGB. Für den Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen gelten die §§ 1068 ff. BGB. Mit dem Nießbrauch kann wirtschaftlichen Interessen umgesetzt werden und dient häufig als Steuergestaltungsinstrument. Der steuerliche Fokus bei Nießbrauchsgestaltungen liegt bei der Gestaltung von Schenkungsteuer (Erbschaftsteuer) und Einkommensteuer. Durch den sog. Zuwendungsnießbrauch […]

10-Jahresfristen bei Grundstücksübertragungen

Bei der (unentgeltlichen) Übertragungen wird grundsätzlich als erstes oder nur die 10-Jahresfrist für den persönlichen Freibetrag bei der Schenkungsteuer und Erbschaftssteuer gedacht; der persönliche Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 EUR, für Ehegatten 500.000 EUR. Bei der Übertragung sind auch andere 10-Jahresfristen oder auch kürzere Fristen zu beachten. Wir besprechen in unserem Youtube-Video vom 11. Januar […]

Steuerfokus zu Grundstücksübertragungen

Häuser oder Wohnungen sollten planmäßig und nicht ungeplant im Erbfall auf die nächste Generation übergehen. Die Übertragung kann durch einen Kaufvertrag oder als Schenkung erfolgen. Das Grundstück kann auch mit Auflagen (Schuldübernahme oder Nießbrauchsbelastungen) übertragen werden. Inhalt des Steuerfokus zu den Grundstücksübertragungen: Verkaufen oder Schenken Schenkungsteuer Gestaltungen mit Nießbrauchsrechte und Nießbrauchsbelastungen Steuervorteile bei entgeltlichen Übertragungen […]

SteuerClass für Vermieter

Mit der SteuerClass für Vermieter erhalten Sie die notwendigen steuerlichen Informationen, die ein Vermieter wissen muss oder wissen sollte.

15%-Falle für Vermieter

Ein Sofortabzug von Erhaltungs- und Sanierungsaufwendungen als Werbungskostenabzug kann scheitern, wenn die 15%-Grenze überschritten wird. Die katastrophale Folge tritt auch ein, wenn die 15%-Grenze nur um einen 1 Euro überschritten wird. Der Steuerschaden kann fünfstellig sein.

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