Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (sog. Aktivrentengesetz) wurde eine neue Steuerbefreiung in das Einkommensteuergesetz eingefügt (§ 3 Nr. 21 EStG).
Die Steuerbefreiung hat das politische Ziel Rentnern einen Anreiz für längeres Arbeiten zu geben.
Voraussetzungen der Steuerbefreiung sind (§ 3 Nr. 21 EStG):
- Nichtselbständige Einkünfte
- Erreichen der Regelaltergrenze (65 Jahre, 67 Jahre bzw. Übergangsbereich)
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
💡Obwohl Gewerbetreibende und Freiberufler von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind, lässt sich diese für Jung & Alt nutzen und das auch mehrfach. Sehen Sie unser YouTube-Video vom 4. Januar 2026 über die Voraussetzungen zur Steuerbefreiung und wie Gewerbetreibende, Freiberufler oder Gesellschafter-Geschäftsführer die Steuerbefreiung für sich nutzbar machen können.