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Das Aktivrentengesetz überrascht mit einem Steuerfreibetrag von 24.000 EUR, gestaltet für Alt & Jung

Stefan Mücke

04.01.2026

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (sog. Aktivrentengesetz) wurde eine neue Steuerbefreiung in das Einkommensteuergesetz eingefügt (§ 3 Nr. 21 EStG).

Die Steuerbefreiung hat das politische Ziel Rentnern einen Anreiz für längeres Arbeiten zu geben.

Voraussetzungen der Steuerbefreiung sind (§ 3 Nr. 21 EStG):

  1. Nichtselbständige Einkünfte
  2. Erreichen der Regelaltergrenze (65 Jahre, 67 Jahre bzw. Übergangsbereich)
  3. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

 

💡Obwohl Gewerbetreibende und Freiberufler von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind, lässt sich diese für Jung & Alt nutzen und das auch mehrfach. Sehen Sie unser YouTube-Video vom 4. Januar 2026 über die Voraussetzungen zur Steuerbefreiung und wie Gewerbetreibende, Freiberufler oder Gesellschafter-Geschäftsführer die Steuerbefreiung für sich nutzbar machen können.

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