Wenn das Vermögen bei Ehegatten nicht gleichmäßig verteilt ist oder wenn die Beziehung zwischen Schenker und Beschenkten weiter entfernt ist, können sog. Kettenschenkungen erfolgen, um persönliche Freibeträge zu nutzen und steuerbegünstigt Vermögen zu übertragen. Dem Fiskus sind Kettenschenkungen ein Dorn im Auge.