Artikel drucken
Artikel drucken

Steuerfreies Familienheim? Zwei neue BFH-Urteile

Der Bundesfinanzhof hat die Fragen zum Begünstigungstransfer durch Nachlassteilung und die Versagung der Steuerbefreiung bei GbR-Konstruktionen geklärt.

Stefan Mücke

7.12.2025

Der Bundesfinanzhof hat die zwei folgenden Fragen zum Familienheim geklärt.

  1. Im Todesfall: Beim Begünstigungstransfer ist nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Nachlassteilung innerhalb von 6 Monaten Voraussetzung.
  2. Zu Lebzeiten: Die Begünstigung setzt nach Auffassung der Finanzverwaltung die Übertragung von Alleineigentum oder Miteigentum am Grundstück voraus. Eine Übertragung von GbR-Anteilen oder eine Übertragung des Grundstücks in eine Ehegatten-GbR soll nicht begünstigt sein.

Was sagt der Bundesfinanzhof?
Wir besprechen in unserem YouTube-Video vom 7.12.2025 Voraussetzungen für die Nutzung der sachlichen Steuerbefreiung, die Gestaltungsmöglichkeit der Nachlassteilung und wir wollen weiteren Gestaltungsidee eröffnen.

Fundstellen:
BFH-Urteil vom 15.5.2024, II R 12/21 zum Begünstigungstransfer
BFH-Urteil vom 4.6.2025, II R 18/23 zur Einlage in eine Ehegatten-GbR

Das könnte Sie auch interessieren:

In der Schenkungsteuer ist das Familienheim begünstigt. Die Begünstigung gilt im Todesfall und auch zu Lebzeiten. Die sachliche Steuerbefreiung kann daher ideal bei der Steuergestaltung eingesetzt werden.

Stefan Mücke

6.12.2025

Ihre Nachricht an den Steuerfokus.