Der Bundesfinanzhof hat die zwei folgenden Fragen zum Familienheim geklärt.
- Im Todesfall: Beim Begünstigungstransfer ist nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Nachlassteilung innerhalb von 6 Monaten Voraussetzung.
- Zu Lebzeiten: Die Begünstigung setzt nach Auffassung der Finanzverwaltung die Übertragung von Alleineigentum oder Miteigentum am Grundstück voraus. Eine Übertragung von GbR-Anteilen oder eine Übertragung des Grundstücks in eine Ehegatten-GbR soll nicht begünstigt sein.
Was sagt der Bundesfinanzhof?
Wir besprechen in unserem YouTube-Video vom 7.12.2025 Voraussetzungen für die Nutzung der sachlichen Steuerbefreiung, die Gestaltungsmöglichkeit der Nachlassteilung und wir wollen weiteren Gestaltungsidee eröffnen.
Fundstellen:
BFH-Urteil vom 15.5.2024, II R 12/21 zum Begünstigungstransfer
BFH-Urteil vom 4.6.2025, II R 18/23 zur Einlage in eine Ehegatten-GbR