Ein Fahrzeug oder eine Maschine, das zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers, einer Personengesellschaft oder einer GmbH gehört, muss beim Verkauf versteuert werden. Steuerpflichtig ist der Verkaufserlös abzgl. dem Buchwert.
Beispiel:
Das in 01 für 90 TEUR erworbene Firmenfahrzeug wird im Jahr 07 für 40.000 EUR verkauft. Das Fahrzeug ist zwischenzeitlich abgeschrieben und hat einen Buchwert von 0 EUR. Der Verkaufserlös von 40.000 EUR muss versteuert werden. Bei der GmbH fallen typisierend 12.000 EUR Steuern an (Unternehmenssteuersatz 30 %). Bei der Personengesellschaft und beim Einzelunternehmer fallen bei voller Gewerbesteueranrechnung typisierend 16.000 EUR Steuern an (45 % Steuern inkl. SolZ).
Lösung: Vorschaltmodell
Beim Vorschaltmodell erwirbt nicht der Unternehmer oder die GmbH das Fahrzeug (oder die Maschine), sondern der Ehegatte, der Gesellschafter oder ein Kind, das später auch das Auto selbst nutzen soll.
Vorteile
Der Erlös aus dem Verkauf (oder der Entnahme) des Firmenfahrzeuges oder der Anlage/Maschine kann steuerfrei vereinnahmt und so unnötige Steuerbelastungen umgangen werden.