Das Aktivrentengesetz überrascht mit einem Steuerfreibetrag von 24.000 EUR, gestaltet für Alt & Jung

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (sog. Aktivrentengesetz) wurde eine neue Steuerbefreiung in das Einkommensteuergesetz eingefügt (§ 3 Nr. 21 EStG). Die Steuerbefreiung hat das politische Ziel Rentnern einen Anreiz für längeres Arbeiten zu geben. Voraussetzungen der Steuerbefreiung sind (§ 3 Nr. 21 EStG): Nichtselbständige Einkünfte Erreichen der Regelaltergrenze […]
Stromkostenerstattung beim E-Dienstwagen; neue Strompreispauschale ab 2026

BMF-Schreiben vom 11.11.2025