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Erbschaftsteuerreform 2026. Die Reformvorschläge der SPD liegen vor. “Fair” – für wen?

Stefan Mücke

24.01.2026

Die Reform der Erbschaftsteuer ist lange überfällig. Überfällig schon deshalb, weil die persönlichen Freibeträge seit 2009 gelten und die Werte trotz der Geldentwertung durch die Inflation nicht angepasst wurden. Die Reform will sich aber nicht darauf beschränken Beträge anzupassen, mit der Reform soll die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer grundsätzlich und umfassend geändert werden.

SPD-Erbschaftsteuerreform vom 13.1.2026

Die SPD will die bisherigen persönlichen Freibeträge (für das Kind 800.000 EUR – 400.000 EUR je Elternteil; für den Ehegatten 500.000 EUR; für das Enkelkind 400.000 EUR – 200.000 von Opa und Oma) abschaffen und stattdessen einen Lebensfreibetrag von 900.000 EUR für Übertragungen innerhalb der Familie und 100.000 EUR für Übertragungen von anderen Personen berücksichtigen. Heute können die Freibeträge alle 10 Jahre genutzt werden (weil Vorschenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre immer zusammenzurechnen sind); der Lebensfreibetrag gilt lebenslang und führt zu einer drastischen Erhöhung der steuerpflichtigen Erwerbe.

Die heute Steuerklassen bestimmen heute auch, welche “Steuertabelle” zur Anwendung kommt. Zukünftig soll es nur noch einen progressiven Steuertarif geben (je höher das Vermögen, desto höher der Steuersatz). Die SPD hat bisher nicht geäußert, welche Steuersätze zukünftig gelten sollen.

Bei der Übertragung von Betriebsvermögen und Unternehmensanteilen sollen kleine und mittlere Unternehmen mit einem neuen Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro entlastet werden. Ein solcher Freibetrag ist zu begrüßen und würde für viele Übertragungen von kleinen Unternehmen eine echte Entlastung darstellen.

Betriebsvermögen und Unternehmensanteile über 5 Millionen sollen direkt der progressiven Besteuerung unterliegen und nur durch Stundungsregelungen vergünstigt werden. Dies ist abzulehnen. Den Unternehmen werden – auch bei Stundungen – notwendige Finanzmittel entzogen; die Unternehmen sollten diese besser für Anlageninvestitionen verwenden können um so wettbewerbsfähig zu bleiben und nachhaltig Arbeitsplätze bereitstellen zu können.

Unser Fazit: Die Erbschaftsteuer der SPD ist keineswegs eine Erhöhung der Steuerbelastungen der Superreichen sondern führt zu einer erheblichen Steuer-Mehrbelastung für alle!

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen allen, die Vermögen übertragen möchten, die anstehende Erbschaftsteuerreform zum Anlass zu nehmen, sich jetzt mit den Vermögensübertragungen zu beschäftigen. Sie können heute die Vielzahl der persönlichen Freibeträge (von verschiedenen Personen) nutzen. Dabei können Sie auch Vermögen unter Vorbehaltsnießbrauch ↗️übertragen (so dass sich wirtschaftlich für Sie nichts ändern muss) und Sie können auch einen sog. freien Widerrufsvorbehalt ↗️ berücksichtigen.

💡wir informieren Sie – Entwicklungen und Gestaltungsempfehlungen

Sobald weitere Informationen zur Erbschaftsteuerreform bekannt werden, werden wir hier berichten und Ihnen Gestaltungsempfehlungen geben.

YouTube-Video

In unserem YouTube-Video vom 25.1.2026 besprechen wir grundsätzliche Überlegungen zur Erbschaftsteuer, warum Begünstigungen des Betriebsvermögens wichtig sind, aktuelle Steuerklassen und Freibeträge sowie die Änderungen der SPD-Erbschaftsteuerreform. Am Ende geben wir Ihnen Gestaltungsempfehlungen.

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