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15%-Falle für Vermieter

Ein Sofortabzug von Erhaltungs- und Sanierungsaufwendungen als Werbungskostenabzug kann scheitern, wenn die 15%-Grenze überschritten wird. Die katastrophale Folge tritt auch ein, wenn die 15%-Grenze nur um einen 1 Euro überschritten wird. Der Steuerschaden kann fünfstellig sein.

Stefan Mücke

15.12.2025

Die Aufwendungen für die Erhaltung und Sanierung von Immobilien ist steuerlich interessant, weil die Aufwendungen sofort als Werbungskosten abgezogen werden können und damit eine sofortige Steuerentlastung eintritt. Der Gesetzgeber verhindert jedoch einen Sofortabzug der Aufwendungen im zeitlichen Zusammenbei mit der Anschaffung von Gebäuden (sog. anschaffungsnahen Herstellungskosten).

Anschaffungsnahe Herstellungskosten liegen dann vor, wenn

  • Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen
  • innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung
  • 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen.

In unserem YouTube-Video vom 31.8.2025 geben wir Ihnen einen Überblick und besprechen auch das Urteil des Hessischen FG vom 18.6.2024 zur Frage, ob in die 15%-Grenze auch Kosten des Gemeinschaftseigentums einzubeziehen sind.

Weitere Informationen geben wir in unserem Steuerfokus zur 15 %-Grenze. Wir zeigen z. B. wann die Dreijahresfrist beginnt und endet, ob die 15%-Grenze bei einem Mehrfamilienhaus pro Wohnung oder für das Haus gilt, wie die 15 %-Grenze eine stückweit unterlaufen werden kann u. v. m.

Preis:

15 EUR

9 Seiten

Steuerfokus zur 15%-Steuerfalle beim Immobilienkauf

Die 15%-Grenze ist eine teure Steuerfalle und lässt sich legal nicht mehr reparieren. Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen, welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es und wie positionieren sich die Gerichte.

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Finanzierungsaufwendungen sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn mit dem Kredit betriebliche Investitionen oder der Kaufpreis für ein vermietetes Grundstück finanziert wird. Typische Finanzierungsfehler verhindern jedoch den Schuldzinsen; dies ist nicht nur ärgerlich sondern auch irreparabel. 

Stefan Mücke

1.12.2025

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