Das Thüringer Finanzgericht hat im Urteil vom 28.1.2026, 3 K 328/25, unter Verweis auf die bisherige Rechtsprechung reale und inflationsbedingte Kaufkraft- und Vermögensverluste bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen nicht berücksichtigt.
Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, um die Frage durch eine höchstrichterlich Entscheidung beantworten zu lassen. Der Bundesfinanzhof hat am 20.8.2026 als anhängig gemeldet. Der Revisionsverfahren wird unter dem Aktenzeichen VIII R 11/26 geführt.
Zur Wahrung der Interessen muss gegen jeden Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt werden (Ausnahme: der Bescheid ergeht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung).