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Zinsen, Zinsen für Tageszinskonten und Aktiengewinne verfassungswidrig

Stefan Mücke

04.10.2026

 

Das Thüringer Finanzgericht hat im Urteil vom 28.1.2026, 3 K 328/25, unter Verweis auf die bisherige Rechtsprechung reale und inflationsbedingte Kaufkraft- und Vermögensverluste bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen nicht berücksichtigt.

Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, um die Frage durch eine höchstrichterlich Entscheidung beantworten zu lassen. Der Bundesfinanzhof hat am 20.8.2026 als anhängig gemeldet. Der Revisionsverfahren wird unter dem Aktenzeichen VIII R 11/26 geführt.

Zur Wahrung der Interessen muss gegen jeden Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt werden (Ausnahme: der Bescheid ergeht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung).

 

Preis:

10 EUR

Einspruch gegen die Zins- und Aktienbesteuerung

Zur Sicherung der Interessen jetzt gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen

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