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Entlastungsprämie von 1.000 EUR für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Stefan Mücke

13.04.2026

Merz und Klingbeil spielen “schwarzer Peter” mit den Unternehmern und es ist keine Überraschung, wer den schwarzen Peter erhält. Die geplanten Entlastungen werden den Unternehmern untergeschoben, denn den Arbeitgebern soll ermöglicht werden im Jahr 2026 (verlängert bis 30.6.2027) eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 EUR zu zahlen.

Die Parteispitzen von CDU/CSU und SPD haben in der gemeinsamen Pressekonferenz am 13.4.2026 darüber informiert, dass eine temporäre Energiesteuerentlastung beschlossen wurde und eine steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 EUR auf den Weg gebracht wird.

steuerfreie Entlastungsprämie von 1.000 EUR

Der Bundestag hat am 24.4.2026 die steuerfreie Entlastungsprämie von 1.000 EUR beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen, das ist aber nur Formsache. Nach Verkündigung des Gesetzes kann die Entlastungsprämie steuerfrei ausgezahlt werden. Es ist zu erwarten, dass Prämienzahlung wenn überhaupt erst Ende des Jahres oder Ende des nächsten Halbjahres erfolgen.

Freiwilligkeit des Arbeitgebers

Auf die Entlastungsprämie hat der Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch. Der Gesetzgeber hat mit der Entlastungsprämie nur die Möglichkeit geschaffen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine steuerfreie Prämie gewähren kann. Auch wenn die Steuerbefreiung und Erwartungshaltung für Arbeitnehmer auslöst, ist eine solche Erwartung unbegründet.

Vorteilhaftigkeit für Arbeitgeber/Unternehmer

Auch wenn die Vorgehensweise der Regierung ein Unding ist, so können durch Gestaltungen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig von der Entlastungsprämie profitieren. In der Modellberechnung zur Checkliste (siehe unten), zeigen wir auch die Vorteilhaftigkeit für Arbeitgeber/Unternehmer und wie mit der Modellberechnung der Arbeitgeber zur Zahlung der Entlastungsprämie motiviert werden kann.

Zeitliche Befristung

Die Entlastungsprämie kann ab der Verkündigung des Gesetzes [Datum noch nicht bekannt] bis zum 30. Juni 2027 steuerfrei ausgezahlt werden.

Zusätzlichkeitserfordernis

§ 8 Abs. 4 EStG definiert das Zusätzlichkeitserfordernis sinngemäß wie folgt:  Die Entlastungsprämie von 1.000 EUR ist nur dann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht, wenn (1) die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, (2) der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, (3) die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und (4) bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.

Beispiel: Wird ein vertraglich vereinbartes Weihnachtsgeld von 2.500 EUR um 1.000 EUR auf 1.500 EUR herabgesetzt und die Entlastungsprämie von 1.000 EUR gezahlt, dass ist die Prämie nicht zusätzlich gewährt und die Voraussetzungen der Steuerfreiheit sind nicht erfüllt.

Zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise

Die Prämie muss zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise gezahlt werden. Eine Tätigkeitsprämie oder Gewinnprämie ist also nicht steuerfrei. An den Zusammenhang zwischen der Prämienzahlung und Preissteigerung ist keine besonderen Anforderungen zu stellen. “Das Kind muss nur richtig benannt werden”. Bei der Lohnabrechnung empfehlen wir “Entlastungsprämie” beim Lohnartentext auszuweisen. Sollte die Entlastungsprämie gesondert überwiesen werden, dann sollte “Entlastungsprämie” beim Verwendungszweck angegeben werden.

Steuerfokus-Checkliste

In der Steuerfokus-Checkliste enthalten z. B.

  • zeitliche Stolperfallen der Entlastungsprämie,
  • Auswirkungen der Entlastungsprämie bei Arbeitgebern und Unternehmern,
  • einmalige oder fortlaufende Prämien
  • befristete und unbefristete Prämien
  • “Umwandlung” von Überstunden
  • “Umwandlung” von Erfolgsprämien, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • “Umwandlung” bzw. Anrechnung auf zukünftige Lohn-/Gehaltsanpassungen
  • der vergessliche Arbeitnehmer,
  • Gewinngestaltungen für Arbeitgeber und Unternehmer uvm.

Preis:

10 EUR

STEUERFOKUS-Checkliste zur steuerfreien Entlastungsprämie

Die Checkliste ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Prämienzahlung und Nutzung des Steuerfreibetrages von 1.000 EUR

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